Die wichtigsten Daten

aus Bolligens Geschichte


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1100 Die Herzöge von Zähringen fassen in der Gegend von Bolligen Fuss.
1127 Der deutsche Kaiser Lothar (1125-1137) überträgt den Zähringern die Statthalterschaft über das Königreich Burgund. Dieses Recht treibt die Zähringer in Auseinandersetzungen mit ansässigen Herren. Burgen und Städte (Bern 1191, Burgdorf) werden zum Schutze der Zähringer errichtet. In der Zähringerzeit werden die Freiherren von Geristein in den Akten erwähnt. Obwohl sie nach Marti nie eine bedeutende Rolle gespielt haben, übten Angehörige des Geschlechts von 1157-1221 immerhin die Schirmvogtei über Lausanne aus. Zu den Geristeinischen Besitzungen gehörte die Burg Geristein sowie Güter in Flugbrunnen, Bantigen und Geristein. Weiter «Twing und Bann» (Niedergericht) über die Bewohner dieser Gebiete.
1133 Die Augustiner-Probstei (Chorherrenstift) Interlaken wird gestiftet und erlangt in der Zähringerzeit grosse wirtschaftliche und geistliche Bedeutung.
1180 Erwähnung in der Stiftungsurkunde der Johanniterkomturei in Münchenbuchsee: Ein «sacerdos Henricus de Bollingen» wird in der Urkunde als Zeuge genannt. Mit dem Bischof von Konstanz bezeugt er, dass der freie Cuno von Buchsee dem Johanniterspital zu Jerusalem alle ihm gehörenden Güter in Buchsee, im Wankdorf und in Worblaufen vermacht habe.
1191 Gründung der Stadt Bern durch Herzog Berchtold von Zähringen.
1218 Mit Berchtold V. von Zähringen (Gründer der Stadt Bern) sterben die Zähringer aus. Das zährin-gische Hausgut südlich des Rheins geht auf die mit den Zähringern verwandten Kyburger über.
1220 Hohenstaufenkönig Friedrich II. (1215-1250), der die Reichslehen der Zähringer beim Reich behielt, erteilt im Jahr seiner Kaiserkrönung dem Kloster Interlaken zahlreiche Privilegien:
Besonderer Reichsschutz, Steuerfreiheit, freie Wahl des Probstes usw.
1240-1265 Die Augustiner-Chorherren aus Interlaken tauschen und erwerben Ländereien um die Stadt Bern. Beispiel 1258: Die Klosterfrauen von Fraubrunnen tauschen mit den Augustinern Schupposen
in Ostermundigen. Um 1250 Die Geristeinischen Gebiete gelangen an die Herren von Stein (Familiengeschlecht aus Stein bei Rheinfelden). Die von Stein sind Ministerialherren der Kyburger (Dienstleute, die belehnt wurden und über das Lehen Twing und Bann ausüben konnten, jedoch einem einseitigen Lehensverhältnis unterlagen). Sie übernehmen auch das Besetzungsrecht der Pfarrstelle an der Kirche Bolligen und treten in die anderen Rechte der Geristeiner.
1255/56 Die Untertorbrücke in der Nydegg wird gebaut. Das rechte Aareufer wird für die Stadt erschlossen.

1256 Bern übernimmt die Schirmherrschaft über das Kloster Interlaken.
1274 In Bern bezeugen der Prior, der Lesemeister und ein weiterer Augustiner aus Interlaken, dass
Ulrich vom Stein in Anwesenheit seiner beiden Söhne Heinrich und Ulrich dem Kloster Interlaken Kirchenvogtei und Patronatsrecht über die Pfrund Bolligen schenkte.
1278 Die Übergabe der Patronatsrechte an das Kloster Interlaken wird in der Kirche von Bolligen gefeiert.
1294 Verfassungsreform in Bern. Kurz danach schreitet die Stadt zu den ersten Gebietserweiterungen im Worblental und eröffnet damit die Geschichte der bernischen Territorialbildung.
1299 Johanna von Thorberg verzichtet aufgrund eines Schiedsspruches des Bischofs von Konstanz auf ihre vermeintlichen Rechte in Bolligen.
1300 Die Kirchspiele Muri, Bolligen, Stettlen und Vechigen erscheinen als erster bernischer Landbesitz. Sie gehören künftig zum Gericht und Banner der Stadt (Ausnahme: Die Geristeinischen Güter über die im 14./15. Jh. das Kloster Thorberg «Twing und Bann» innehatte).
1310 Papst Clemens V., der zweite Papst in Avignon (1305-1314), heisst die Schenkung von Bolligen an das Kloster Interlaken gut.
1316 Tod Heinrich von Steins. Er hatte trotz seiner Anwesenheit bei der Vergabung von Kirchenvogtei und Patronatsrecht an das Kloster Interlaken weiterhin Rechte auf Bolligen geltend gemacht. Seine Nachkommen verzichteten nun endgültig.
1345 Die Söhne des Ritters Berchtold von Thorberg bestätigen, dass ihr Vater die Rechte über Habstetten (Twing und Bann, Kirchensatz, Vogteirechte) der Stadt Bern verkauft hat. Habstetten besass eine eigene, der Mutter Gottes geweihte Kirche. Sie wurde als Filiale von Kleinhöchstetten oft als Wallfahrtskirche benützt.
14. Jh. Zahlreiche Schenkungen und Vergabungen von Gütern auf Bolliger Boden an geistliche Stifte
(v. a. Fraubrunnen und Interlaken) seitens reicher Stadtburger sind aktenkundig.
1353 Bern tritt in den Bund mit den drei Waldstätten. Der Kreis der achtörtigen Eidgenossenschaft schliesst sich.
1397 Peter von Thorberg stiftet das Karthäuserkloster Thorberg. Die Geristeinischen Güter, samt Twing und Bann, sind gegen Ende des 14. Jahrhunderts im Besitz der Herren von Thorberg.
1425 Petermann von Krauchtal vermacht dem Kloster Thorberg den «Twing und Bann» über den
«Berg Bolligen» und über die Güter zu Flugbrunnen, Bantigen und Geristein.
(Diese Rechte bleiben bis zur Reformation dem Kloster, 1528 fallen sie dem Staate Bern zu.)
Um 1450 In Worblaufen/Papiermühle entstehen erste Industriebetriebe, unter anderem nimmt die Papierfabrik die Arbeit auf.
1496 Das Kloster Interlaken - im 15. Jahrhundert dauernd in Geldschwierigkeiten -verkauft die bedeutende Besitzung Rothuus an Ludwig Michel, Landammann von Hasli. (Dieser verkauft sie 1516 an Bartholomäus von Bütschelbach weiter, von ihm geht es zwei Jahre später an Hans Kuttler, den späteren Venner der Gesellschaft zu Metzgern.)


1517-1545 Reformationszeit
1581-1584 Erwähnung eines Schulmeisters von Bolligen in den Deutsch-Seckelmeister-Rechnungen.
1528 Bern, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen nehmen die Reformation an.
1545-1648 Gegenreformation und Glaubenskriege.
1584-1586 Bern, Genf und Zürich schliessen ewiges Bündnis.
1618-1648 30jähriger Krieg.
1628 Erscheinung der ersten gedruckten Landschulordnung.
1653 Bauernkrieg: Niklaus Leuenberger hatte sein Hauptquartier in Ostermundigen.
1675 Kreisschreibung der Regierung über «die Annehmung der Hintersessen»
1676 Regierungsverordnung über den Verbleib der Armen in den Gemeinden
1679 «Freiheitsbrief» der Regierung «zu gunsten der Kilchhöri Bollingen»
1679 Mandat über Heimatrecht mit Abschiebungsverbot der Armen aus den Gemeinden.
1690 Revidierte Bettelordnung: die Geburtsstunde unseres verbrieften Heimatrechtes
1700 Burger- und Mandatenbuch, erstes Register der Burger von Bolligen, erstellt vom Pfarrer Berset
1756 Das erste Schulhaus auf dem Ferenberg wird gebaut.
1764 Allgemeine Volkszählung
1798 Einmarsch der Franzosen, Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft.
Helvetische Verfassung mit klaren zentralistischen Strukturen.
1798 Abschaffung des Chorgerichts.
1799 Wahl des ersten von Bern unabhängigen Gemeinderates (Gemeindekammer); als erster Munizipal wurde Hans Juker gewählt.


1800
1802 Neue Verfassung (Mediationsakte). Wiederherstellung der alten Eigenständigkeit. Abschaffung
der Munizipalitäten auf Gemeindeebene. Auferstehung des Chorgerichts als Sittengericht.
1831 Annahme der liberalen Verfassung des Kantons Bern in Bolligen; Wahl von 30 Wahlmännern für die Grossratswahl.
1833 Erster Gemeindeschreiber gewählt.
1835 Erste Gemeindeordnung.
1846 Die erste Postablage wurde im Gasthof Sternen errichtet und vom Wirt Bendicht Hofmann betreut.
1848 Neuer Bundesstaat mit neuer Verfassung. Bern wird Hauptstadt.
1852 Kirchgemeinderat löst das Sittengericht ab. Gemeindegesetz bringt endgültige Entflechtung von Kirchgemeinde und Einwohnergemeinde.
1853 Revision der Gemeindeordnung.
1854 Erstes Armenverpflegungsreglement.
1876 Gründung des Grütlivereins Papiermühle.
1877 Eidgenossisches Fabrikgesetz.
1881 Schweizerisches Obligationenrecht.
1888 Notharmenreglement beschlossen.
1896 Gründung des Arbeitervereins Ostermundigen.
1899 Revision der Gemeindeordnung.


1900
1909 Orts- und Verwaltungsreglement.
1913 Eröffnung der Worblentalbahn.
1916 Einführung der Proporzwahl, Sieg der Sozialdemokraten.
1923 Bürgerlicher Wahlsieg.
1930 «Vereinigung parteiloser Bürger» tritt bei den Wahlen auf;
Gemeinde beschliesst die Zentralisation.
1943 Einführung des Grossen Gemeinderates.
1944-50 Subventionen für den Wohnungsbau (543’000.– Fr.)
1952 Sekundarschulwesen wird Aufgabe der Einwohnergemeinde.
1968 Frauenstimm- und Wahlrecht in der Gemeinde eingeführt.
1971 Einführung des eidgenossischen Frauenstimmrechts.
1976 Neue Gemeindeordnung.
1977 Gründung der Jugendmusikschule.
1978 Gemeinde beschliesst Dezentralisation.
1980 Dekret zur Auflösung der Einwohnergemeinde tritt in Kraft.
1982 Viertelsgemeinden nehmen den Bestandesänderungsvertrag an.