Das Burger und Mandatenbuch

Staatsarchiv Bern​​​​​​​​​​​​​​

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Niederschrift des Schreibens der Allmosenkammer Bern an die Gemeinde Bolligen mit der Aufforderung, dem Andres Ärni das Heimatrecht in Bolligen zu erteilen.
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Samstags d. 17. Xbris 1692  (Dezember)
Prosentibg MhGh: Ratshl: Wÿrz Hl: Husers, Hl.
​​​​​​​Bürlers und Hl. Herports

Hl. Pres. und Comm: Bolligen

Weilen Andress Ärny der Hammerschmid bereits lange jahre zu Worblauffen in Eurer Kirchhöri gesessen und er kein ander Heymath nicht weiss, auch darneben von der Bettelordnung allda bezogen worden, als finden MhGh. all: D: dass derselbe      (all: D: = Allmusen Directoren) sambt den Seinigen ihr Heymathrecht auch by Euch haben und hiemit die G’meind schuldig si sölle, dessen Sohn Samuel einen Heymathschein zu ertheilen, damit sich dessen zu Frutigen zu bleiben, und damit  er        .....werd samt den seinigen aldort geduldet werden. der (gmeind) daselbst vorzuweisen, widrigen fahls aber und da Ihr vermutet rechtmässigen Oppositions Gründ derwilen einzuwenden,  ihr Euch vor Mhgh, der Cammer stellen söllet.